Unsere Zertifizierung ist Ihr Vorsprung!
Die Eignung von Testverfahren, die im Rahmen von Untersuchungen nach Anlage 5 Nr. 2 FeV eingesetzt werden, muss gemäß § 71a FeV von unabhängiger Stelle bestätigt werden. Diese „Zertifizierung“ liegt seit dem 07.11.2019 für alle Verfahren des Test-Sets FEV (ATAVT, DT, COG, LVT, RT) vor.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) hat am 14.11.2019 eine Liste mit geeigneten Testverfahren veröffentlicht.
Das Wiener Testsystem ist damit das erste System, das geeignete Testverfahren bereithält.