Gesetzesnovelle: Waffenpsychologische Begutachtung mit dem WTS

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) beschließt in Österreich eine Verschärfung des Waffengesetzes (WaffG). Die Bestimmungen der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (WaffV) betreffen u.a. die Durchführung der waffenpsychologischen Begutachtung sowie die Qualifikation der Gutachter selbst.

Das Wiener Testsystem entspricht den vorgeschriebenen Kriterien für eine objektive und reliable Begutachtung!

Neue Anforderungen an waffenpsychologische Begutachtungen:
Zweiter Teil der Waffengesetz-Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

2025 wurde eine Verschärfung des Waffengesetzes (WaffG) in Österreich beschlossen. Bereits mit 1. November 2025 wurde der erste Teil der Anpassung etabliert. Seither besteht ein deutlich verlängerter zeitlicher Abstand zwischen Beantragung der Genehmigung und der tatsächlichen Übergabe einer Schusswaffe, sowie einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Behörden. 

Mit 28.04.2026 kommt der zweite Teil der Anpassungen (WaffV) zum Tragen. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der waffenpsychologischen Begutachtung. Ziel dieser Anpassungen ist ein deutliches Plus an Sicherheit – insbesondere durch erweiterte Verfahren zur Überprüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit.

Höhere Standards für Gutachten

Die neue Waffengesetz-Durchführungsverordnung (1. WaffV) des Bundesministeriums für Inneres (BMI) konkretisiert die Anforderungen an klinisch-psychologische Gutachten deutlich. Künftig müssen Begutachtungen zwingend mehrere strukturierte Schritte (inkl. umfassender Verhaltensbeobachtung) umfassen:

  • ein Vorgespräch
  • den Einsatz psychologischer Tests und Fragebögen
  • ein vertiefendes Explorationsgespräch

Parallel dazu wird die Qualität der Gutachten durch modernisierte Testverfahren weiter erhöht. Die Novelle sieht ausdrücklich den verstärkten Einsatz zeitgemäßer psychologischer Testmethoden vor.

Mehr Verantwortung für Gutachter

Auch die Anforderungen an Gutachter selbst steigen deutlich:

  • Verpflichtende Fort- und Weiterbildungen
  • Regelmäßige Rezertifizierung (befristete Eintragung in die Gutachterliste)
  • Möglichkeit von fachlichen Stichprobenkontrollen durch das BMI

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Begutachtungen stets dem aktuellen Stand der psychologischen Wissenschaft entsprechen.
Für weitere Informationen hinsichtlich Aus- und Weiterbildung von Gutachterinnen und Gutachtern in Österreich verweisen wir Sie auf das Angebot unseres Kooperationspartners ÖAP (Österreichische Akademie für Psychologie).

Das Wiener Testsystem als Lösung

Das Wiener Testsystem (WTS) von SCHUHFRIED erfüllt diese Anforderungen bereits heute. Das breite Portfolio wissenschaftlich fundierter psychologischer Tests, deckt die konkreten gesetzlichen Anforderungen ab:

    1. Kognitive Leistung/Intelligenz
    2. Emotionale Stabilität und psychische Belastbarkeit (Emotionsregulation, Copingstrategien, Resilienzfaktoren, Attribuierung, Frustrationstoleranz, Neurotizismus und Kränkung)
    3. Selbstregulation, Impulskontrolle und Risikoverhalten (Risikobereitschaft, Sensation Seeking und Selbstkontrolle)
    4. Selbstkonzept und Selbstwirksamkeit (Selbstreflexion, Soziale Eigenständigkeit, Kompetenz- und Kontrollüberzeugung und Integrität)
    5. Gewissenhaftes Verhalten (Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Gewissenhaftigkeit, Orientierung an Normen und Moral)
    6. Soziale Verträglichkeit und prosoziales Verhalten (Verträglichkeit, Empathie und soziale Anpassung)
    7. Dissoziales und normabweichendes Verhalten (Misstrauen, Aggressivitäts-, Extremismus- und Radikalisierungstendenzen und Feindseligkeit)
    8. Psychopathologie (inklusive Selbst- und Fremdgefährdung)

Zusätzlich ermöglicht das WTS eine standardisierte und objektive Testdurchführung, effizientes Arbeiten dank digitaler Auswertung und Dokumentation und bietet jahrzehntelange Erfahrung in sicherheitsrelevanten Bereichen weltweit.
Damit bietet das WTS eine ideale Grundlage, um die neuen gesetzlichen Vorgaben effizient und qualitätsgesichert umzusetzen.

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