Das Bundesministerium für Inneres (BMI) beschließt in Österreich eine Verschärfung des Waffengesetzes (WaffG). Die Bestimmungen der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (WaffV) betreffen u.a. die Durchführung der waffenpsychologischen Begutachtung sowie die Qualifikation der Gutachter selbst.
Das Wiener Testsystem entspricht den vorgeschriebenen Kriterien für eine objektive und reliable Begutachtung!



